Geschäfts- und Lieferbedingungen
- Bestellungen
Bestellungen und Aufträge sind für uns freibleibend und gelten von der Firmenleitung angenommen,
wenn sie nicht innerhalb vier Wochen (Postaufgabe) durch diese abgelehnt werden. Abweichende oder zusätzliche mündliche Vereinbarungen mit Verkäufern sind nur rechtswirksam, wenn sie auf dem gegenständigen Vertragsformular schriftlich festgehalten und von der Geschäftsleitung auf der Auftragsbestätigung bestätigt sind. - Preis
Es gelten die im Auftrag festgelegten Preise, zuzüglich der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer. Unsere gelieferte Ware ist laut kaufvereinbarter Zahlungsbedingung vor der Montage zur Zahlung fällig, unabhängig ob diese von uns oder eines Montagepartners montiert wird. Bei Zahlungsüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet. Die Fälligkeit der Rechnungssumme verzögert sich auch bei schriftlicher Geltendmachung von Mängel bis zu deren Behebung nicht. Wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder nachträgliche Umstände bekannt werden, die unserer Ansicht nach, die Kreditwürdigkeit mindern, sind wir berechtigt die bestellte Ware sofort in Rechnung zu stellen, ohne diese vorab geliefert zu haben. (Die Ware lagert auf eigene Gefahr des Kunden bei uns auf Lager). - Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen samt Zinsen und Kosten in unserem Eigentum. Im Falle einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind wir sofort zu verständigen. Vereinbart wird, daß dieser Eigentumsvorbehalt auch durch Montagen nicht verloren geht und wir berechtigt sind, bei Zahlungsunfähigkeit oder Uneinbringlichkeit und Fehlen der Kreditwürdigkeit die Demontage ohne gerichtlichen Beschluss vorzunehmen. - Liefertermine
Die Liefertermine gelten nur voraussichtlich annähernd. Sie beginnen mit dem Tag der Naturmaßabnahme und Auftragsklarheit und können mindestens bis zu 12 Wochen ohne Regressforderungen überschritten werden. Bei Ausfall eines Lieferanten sind wir berechtigt einen anderen Produzenten heranzuziehen. Bei höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Liefer- und Leistungsfristen hinauszuschieben (Streik, sonstige Lieferprobleme außerhalb unserer Einflußsphäre etc.). - Gewährleistungsschaden und Schadenersatz
Mängelrügen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Bemängelungen werden nur anerkannt, wenn sie umgehendst (max. 5 Arbeitstagen) nach Empfang der Ware oder Leistung schriftlich bei uns eintreffen. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Es werden die gesetzlichen Gewährleistungen vereinbart. Eine Verlängerung der Gewährleistung wegen einer Mängelbehebung treten nicht ein. Diese Fristen enden auf alle Fälle nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistung. Produktions- oder materialbedingte Abweichungen bezüglich Farbe und Ausführung werden vom Käufer akzeptiert. Eine Wandlung von gelieferter uns eingebauter Ware ist ausgeschlossen. Bei Fremd- und Eigenmontagen sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unser Montageumfang bei Fenster u. Türen beinhaltet ausschäumen inklusive Stockschraubbefestigung. Die Planung u. Herstellung der Bauanschlüsse inklusive der Fensterbankanschlüsse ist in unserem Montage-Leistungsumfang nicht enthalten. Montagen nach Ö-Norm B5320 müssen schriftlich bei Auftragserteilung vereinbart sein. Technische Änderungen unserer Produkte sind uns vorbehalten und stellen keine Ansprüche und Reklamationen dar. - Aufklärung gem. FAGG und KSchG
Nachfolgende Klausel ist nur auf Verbrauchergeschäfte, nicht jedoch auf Unternehmergeschäfte anwendbar.
Als Auswärtsgeschäft gem. § 3 Z 1 FAGG gilt ein außerhalb des Geschäftsraumes des Unternehmers abgeschlossenes Rechtsgeschäft durch Abgabe eines verbindlichen Anbotes oder unmittelbar ein Vertragsabschluss im Geschäftsraum des Unternehmers, nach Aufforderung zum Vertragsabschluss außerhalb des Geschäftsraumes.
Messestände des Unternehmers gelten als Geschäftsraum. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher gem. §11 Abs. 1 FAGG und § 3 KSchG nur bei Verträgen zu, welche mit dem Unternehmer als außerhalb für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume, auf Messen oder einen Markt benützten Stand abgegeben wurden.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und erfolgt mit Ausfolgung der Durchschrift des Auftrages. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Ein Tätig-werden des Unternehmers vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist bedarf einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Verbraucher, der damit sein Rücktrittsrecht verliert.
Ein Rücktrittsrecht steht insbesondere dem Verbraucher nicht zu,- wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat;
- wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind;
- oder bei Verträgen, bei denen beiderseitige Leistungen sofort zu erbringen sind.
Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Verbraucher nimmt da zur Kenntnis, dass ohne Auftrag zur sofortigen Tätigkeit des Unternehmers die oben angeführten voraussichtlichen Liefertermine nicht gewährleistet werden können und sich jedenfalls um die Rücktrittsfrist von 14 Tagen verlängern. Für Waren, welche nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auch die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, erstreckt sich das Widerrufsrecht nicht.
Der Verbraucher erklärt, dass die Finanzierbarkeit des Auftrages nicht von der Zustimmung eines Dritten, aufgrund erhoffter steuerlicher Vorteile, einer öffentlichen Forderung oder eines erhofften Kredites abhängig ist.
Kostenvoranschläge im Sinner des § 1170 ABGB sind kostenpflichtig.
Das Widerrufsformular ist im PDF angefügt. Ebenfalls im Anhang befindet sich der Auftrag zur sofortigen Tätigkeit des Unternehmens, unter Verzicht auf den Vertragsrücktritt.
- Sonstiges
Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, ist der Besteller nicht berechtigt, Schadenersatz irgendwelcher Art geltend zu machen.
Hinweis: Für rollbaren Insektenschutz gewährleisten wir keinen permanenten Schutz vor Ungeziefer und Insekten, ausser bei Spannrahmenelementen, die nicht beweglich sind. - Montagebestimmungen
Der Besteller hat rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeit und während dieser alle Maßnahmen zu treffen, die für eine ordentliche und störungsfreie Durchführung erforderlich sind. Die Baustelle muss innen geräumt und ins Obergeschoß begehbar sein. Die Zufahrt zur Baustelle mit einem LKW muß gewährleistet sein. Gerüst, Kran, Hebebühne sind generell bauseits ohne Kostenersatz beizustellen. Etwaige Stemm- und Verputzarbeiten bei Sanierungen sind vom Auftraggeber durchzuführen. Ein allfällig damit verbundener Mehraufwand für die Montagefirma geht zu Lasten des Kunden und wird mit einem Regiestundensatz von €65,00 (exkl. Mwst.) berechnet.
Für An- und Abfahrt wird das amtliche Kilometergeld plus vorher angeführten Stundensatz vereinbart. Der erforderliche Baustrom ist kostenlos beizustellen.
Bei eventuellen Beschädigungen in Wohnräumen oder an Aussenfassaden bei Montagearbeiten sind am Montageabnahmeprotokoll sofort zu vermerken. Nachträgliche Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Bitte beachten Sie:
Bei Maß- und Mengenänderungen wird der Mehrpreis in Rechnung gestellt. Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt. Mündliche Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich rückbestätigt werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Kunde bestätigt mit der Unterschrift, die oben angeführten Geschäfts- und Lieferbedingungen zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich verstanden und akzeptiert zu haben. Als Gerichtsstand wird das Landesgericht Ried im Innkreis vereinbart.